Jeyaratnam Caniceus
Mitglied der ÖDP
Ratsherr der Stadt Kempen

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt das Erbbaurecht in einer Vorlage ...
von Jeyaratnam Caniceus - ÖDP Kempen
16.01.24     Klicks:1049     A+ | a-
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmans, für die nächste Sitzung des Wirtschaftsausschusses stellt die ÖDP Ratsfraktion folgenden Antrag.

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt das Erbbaurecht in einer Vorlage für den Kempener Westen bei Grundstücken für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser darzustellen und beschlussfähig den zuständigen Gremien vorzulegen.

Begründung :
Das Erbbaurecht ist ein Rechtskonzept, bei dem eine Person das Recht erhält, auf einem Grundstück, das ihr nicht gehört, ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Hier einige Argumente für das Erbbaurecht:
1. 
Langfristige Nutzung: 
Das Erbbaurecht ermöglicht es einer Person oder Organisation, ein Grundstück für einen langen Zeitraum zu nutzen, oft bis zu 99 Jahren. Dies bietet langfristige Planungssicherheit.
2. 
Finanzielle Vorteile: 
Da das Grundstück nicht erworben werden muss, sind die Anfangsinvestitionen niedriger. Dies kann den Zugang zu Immobilien erleichtern, insbesondere in teuren Stadtgebieten.
3. 
Flexibilität: 
Der Erbbauberechtigte hat weitgehende Gestaltungsfreiheit, um das Grundstück zu bebauen und zu nutzen, solange dies den rechtlichen Vorgaben entspricht.
4. 
Zugang zu begehrten Lagen: 
In stark nachgefragten städtischen Gebieten, in denen der Grundstückserwerb teuer sein kann, ermöglicht das Erbbaurecht dennoch den Zugang zu begehrten Standorten. Dies kann insbesondere für Unternehmen von Vorteil sein.
5. 
Steuerliche Vorteile: 
In einigen Ländern können die jährlichen Erbbauzinsen steuerlich absetzbar sein, was eine finanzielle Entlastung für den Erbbauberechtigten darstellt.
6. 
Möglichkeit zur Verlängerung: 
In vielen Fällen ist es möglich, das Erbbaurecht nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit zu verlängern, sofern dies vertraglich vereinbart wird. Dies kann die langfristige Nutzung weiter sichern.
7. 
Möglichkeit zur Beleihung: 
Erbbaurechte können beleihbar sein, was es dem Erbbauberechtigten ermöglicht, Kredite zur Finanzierung von Bauvorhaben oder Renovierungen aufzunehmen.
8. 
Erbbaugrundstück als Vermögenswert: 
Das Erbbaurecht kann als Vermö-genswert betrachtet werden, der im Rahmen von Verträgen oder Geschäftsverhandlungen genutzt werden kann, um Sicherheiten zu stellen oder Vermögen zu schaffen.

Diese zusätzlichen Vorteile machen das Erbbaurecht zu einer attraktiven Option für bestimmte Nutzer, insbesondere wenn der Erwerb von Eigentum an einem Grundstück aus finanziellen Gründen oder aufgrund der Standortpräferenzen nicht realisierbar ist.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jeyaratnam Caniceus


ödp - NRW
 


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